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Begriffserklärungen

Die Arbeit in dem breit gefächerten Themengebiet der sexualisierten Gewalt macht es notwendig diesen Begriff zu definieren

Sexualisierte Gewalt

ist jedes Verhalten, das die sexuelle Selbstbestimmung, die Entwicklung und Entfaltung der individuellen Sexualität oder die sexuelle Intimsphäre verletzt. Der Begriff sexualisiert verdeutlicht, dass sexuelle Handlungen instrumentalisiert werden, um Gewalt und Macht auszuüben. Beispiele für sexualisierte Gewalt sind: anzügliche und aufdringliche Blicke, sexuell herabwürdigende Kommentare und Gesten, unerwünschte Berührungen, die Aufforderung zu ungewollten sexuellen Handlungen, sexuelle Belästigung, Nötigung, Nachstellung, Vergewaltigungen. Der Topos „Sexualisierte Gewalt“ beinhaltet den Begriff der sexualisierte Kindesmisshandlungen, sowie sexuelle Übergriffe unter Kindern, unter Jugendlichen und in den neuen Medien.

Sexualisierte Kindesmisshandlungen

Sexualisierte Kindesmisshandlungen (sexueller Missbrauch) umfassen solche sexuelle Handlungen, die an oder vor einem Kind durch einen Erwachsenen / Jugendlichen stattfinden. Das Kind kann diesen sexuellen Handlungen aufgrund seiner körperlichen, emotionalen, geistigen und/oder sprachlichen Entwicklung nicht wissentlich zustimmen. Der Täter nutzt seine Macht- und Autoritätsposition aus, um seine eigenen Bedürfnisse zu befriedigen (vgl. Bange / Deegener 2002).

Beispiele für sexuelle Handlungen an, vor und mit Kindern und Jugendlichen sind:

  • Entblößen, berühren oder manipulieren der Genitalien

  • Oraler, analer, vaginaler Geschlechtsverkehr

  • Reiben des Geschlechtsteils am Körper

  • Veranlassung die Genitalien des Erwachsenen zu berühren oder zu manipulieren

  • Veranlassung den Geschlechtsverkehr zu beobachten

  • Masturbation in Anwesenheit des Kindes / Jugendlichen

  • Veranlassung im Beisein des Erwachsenen zu masturbieren

  • Auch in bekleidetem Zustand vorgenommene beischlafähnliche Bewegungen

  • Zungenkuss

  • Zeigen von pornographischen Abbildungen

  • Exhibitionismus

Ob sexuelle Handlungen strafrechtlich verfolgungswürdig sind, ist abhängig vom Alter und davon, in welchem Verhältnis Täter und Opfer stehen. Jegliche sexuelle Handlungen an vor oder mit Kindern unter 14 Jahren sind strafbar. Sexuelle Handlungen an Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren sind bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen strafbar. Hierzu zählen:

  • das Ausnutzen eines Betreuungsverhältnisses (z.B. durch Eltern und in den Bereichen: Erziehung, Ausbildung, Betreuung, Sport, etc.)

  • das Ausnutzen einer Zwangslage (z.B. wirtschaftliche Abhängigkeit, Obdachlosigkeit; etc.)

Sexuelle Übergriffe unter Kindern

Strafrechtlich nicht verfolgt werden sexuelle Übergriffe unter Kindern und Jugendlichen unter 14 Jahren.

"Ein sexueller Übergriff unter Kindern liegt dann vor, wenn sexuelle Handlungen durch das übergriffige Kind erzwungen werden bzw. das betroffene Kind sie unfreiwillig erduldet oder sich unfreiwillig daran beteiligt." (Freund/Riedel-Breidenstein, 2004)

Formen sexueller Übergriffe unter Kindern:

  • sexualisierte Sprache/Beleidigungen/obszöne Attacken
  • unerwünschtes Zeigen / erzwungenes Zeigenlassen der Geschlechtsteile
  • Aufforderungen, die Geschlechtsteile anzufassen
  • gezieltes Anfassen an Geschlechtsteile, Zwangsküsse, Frotteurismus
  • orale, anale oder vaginale Penetration mit Geschlechtsteilen oder Gegenständen

Grenzverletzungen unter Kindern können garvierende Folgen nach sich ziehen und bedürfen pädagogischer Interventionen bezüglich aller beteiligter Kinder.

Fachberatungsstelle
gegen sexualisierte Gewalt Rostock

Tel. 0381-44 03 290