Rechtliche Information und Unterstützung
Wir geben Ihnen Informationen und Unterstützung nach einer polizeilichen Wegweisung des Täters und beraten Sie über längerfristige Schutzmöglichkeiten (insbesondere die Möglichkeiten nach dem Gewaltschutzgesetz), unterstützen Sie bei der Planung weiterer rechtlicher Schritte und informieren Sie über den weiteren Verlauf des Strafverfahrens.
Polizeirechtliche Schutzmöglichkeiten
Seit Oktober 2001 hat die Polizei in Mecklenburg-Vorpommern bei Einsätzen häuslicher Gewalt die Möglichkeit, dem Gewalttäter eine Wegweisung und ein Betretungsverbot gemäß § 52 Abs.2 SOG MV auszusprechen. Dem Gewalttäter wird damit untersagt, bis zu einer Dauer von 14 Tagen die Wohnung und deren angrenzenden Bereich zu betreten. Zur Durchsetzung dieser Maßnahmen werden ihm die Wohnungsschlüssel abgenommen und ihm wird ein Faltblatt mit Unterkunftsmöglichkeiten und Informationen über Männerberatungsstellen überreicht.
Die Polizei hat die Aufgabe, die Gewalt zu beenden und die Opfer vor weiterer Gewalt zu schützen. Im Notfall sollte daher umgehend über Tel.: 110 die Polizei gerufen werden!
Zivilrechtliche Schutzmöglichkeiten
Paralell zu den polizeirechtlichen Schutzmöglichkeiten bei häuslicher Gewalt wurde auf Bundesebene am 11.12.2001 das Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung (Gewaltschutzgesetz) erlassen.
Opfer häuslicher Gewalt können über dieses Gesetz längerfristigen Schutz erlangen. Das Gericht kann bspw. nach § 1 GewSchG anordnen, dass sich der Täter dem Opfer nicht mehr nähern darf, dass er jegliche Kontaktaufnahme zu unterlassen hat und dass er bestimmte Orte nicht mehr aufsuchen darf, an denen sich die verletzte Person regelmäßig aufhält. Außerdem können Opfer häuslicher Gewalt Anträge auf Überlassung der gemeinsam genutzten (Ehe-) Wohnung gemäß § 2 GewSchG bzw. § 1361 b BGB stellen. Die Überlassung der Wohnung zur alleinigen Nutzung durch das Opfer kann unabhängig vom Eigentum an der Wohnung oder den Mietverhältnissen verlangt werden.
Wenn Sie Interesse an unserem Angebot haben, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung: Kontakt Interventionsstelle
