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Stalking

Mit Inkrafttreten zum 12.11.2009 regelte das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern in dem sog. Stalking-Erlass, dass die Interventionsstellen als eine der Fachberatungsstellen auch bei Stalking anerkannt sind. Stalking von ehemaligen Ehe- oder Lebenspartnern wird nach Beendigung der Beziehung als häusliche Gewalt betrachtet, wenn das Stalking innerhalb von 6 Monaten nach Ende der Beziehung erfolgt.

Die Aufgabe der Interventionsstellen bei Stalking besteht in der Beratung und Unterstützung der Opfer. Das Leistungsangebot entspricht dem der Fälle bei häuslicher Gewalt, insofern wird hierzu auf die Ausführungen auf der Homepage (Angebot) verwiesen.

Stalking beschreibt ein weitverbreitetes Phänomen, von dem in Mecklenburg-Vorpommern jährlich mehrere hundert Menschen betroffen sind. Es handelt sich dabei um das vorsätzliche und beharrliche Nachstellen und Belästigen einer anderen Person, so dass deren Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt ist (§ 238 StGB). Zu den belästigenden Handlungen gehört unter anderen, das Aufsuchen der räumlichen Nähe, der Versuch telefonisch, schriftlich oder per SMS Kontakt herzustellen, Drohung und körperliche Angriffe auf das Opfer selbst und dessen Angehörige oder Eindringen in die Wohnung.

In 50% aller Stalking-Fälle geht das Stalking vom Ex-Partner aus, mit dem Ziel, die Beziehung wieder herzustellen oder dem Wunsch sich rächen zu wollen. Weitere Tätertypen sind er Liebenssuchende (18,5%), der sich eine Beziehung zu dem Menschen seiner Träume wünscht; der Inkompetente (15,3%), der sich der Person, die sein Interesse geweckt hat, geradezu aufdrängt; der Beutelüsterne (12,9%) dessen Verhalten meist zu Vorbereitung eines sexuellen Angriffs dient sowie der Rachesuchende (3,3%), der seinem Opfer Angst und Qual zufügt, geleitet von dem Wunsch nach Vergeltung.

Stalkingbetroffene sollten frühzeitig gegen das Verhalten des Stalkers vorgehen und Hilfe suchen. Das Opfer selbst kann einen wesentliche Beitrag dazu leisten, in dem es einmalig deutlich den Kontakt ablehnt und danach konsequent den Kontakt zum Stalker vermeidet, das Stalking im Umfeld (Bekannte, Freunde, Arbeitskollegen) bekannt macht, das Geschehen und die Versuche der Kontaktaufnahme dokumentiert und Hilfe sucht. Wichtig ist, dass jede vom Stalker begangene Straftat angezeigt wird. Über die Möglichkeiten der Polizei (Wegweisung) hinaus kann das Gericht nach dem Gewaltschutzgesetz weitergehende Maßnahmen, den dem Stalker den Kontakt und die Annäherung an das Opfer verbieten, treffen.

(Quellen: impulse, Informationsblatt für kommunale Kriminalitätsvorbeugung, zum Thema Stalking, des Landesrats für Kriminalitätsvorbeugung MV, 2010)

 

Interventionsstelle
gegen häusliche Gewalt

Rostock
Tel. 0381-45 82 938

Stralsund
Tel. 03831-30 77 50