Presseerklärung zum Abschlussbericht des Runden Tisches
Nur wer nicht mit dem Rücken an der Wand steht, kann anderen den Rücken stärken: Beratung muss ausgebaut und finanziell abgesichert werden.
Am 30.11.2011 legen die drei zuständigen Ministerinnen den redigierten Abschlussbericht
des Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und
Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich“
auf der letzten Sitzung des Plenums des Runden Tisches vor.
Die unterzeichnenden Verbände, Fachstellen und Einzelpersonen erkennen an, dass in
den letzten 1,5 Jahren - auch beflügelt durch die Expertise der Missbrauchsbeauftragten
Frau Dr. Bergmann – viel geleistet und erarbeitet wurde. Bei aller Freude über das
Erreichte bleibt aus unserer Sicht folgendes weiterhin anzumerken und im Interesse der
Betroffenen sexualisierter Gewalt einzufordern:
1. Die aktuelle Studie von Frau Prof. Dr. Kavemann und Frau Rothkegel hat die
Versorgungslücken für Betroffene sexualisierter Gewalt bestätigt. Der Runde Tisch
hat diese Lücken erkannt und benannt. Eine verbindliche Lösungsperspektive ist
aber nicht in Sicht. Wir, die Unterzeichenden fordern daher:
· Die existierenden spezialisierten Fachstellen müssen in eine
Regelfinanzierung überführt werden. Regionale Unterversorgung, z.B. in
ländlichen Gebieten sowie in den neuen Bundesländern, ist abzuschaffen.
Bund, Länder und Kommunen sind aufgefordert, Finanzierungsmodelle zu
entwickeln, die flächendeckend und nachhaltig zuverlässige
Beratungsangebote gewährleisten.
· Alle zu ergreifenden Maßnahmen müssen berücksichtigen, dass neben den
heute (potenziell) betroffenen Kindern und Jugendlichen auch eine große
Anzahl an heute erwachsenen Frauen und Männern von den Auswirkungen
sexualisierter Gewalt in ihrer Kindheit betroffen ist.
· Bisher unterversorgte Gruppen wie männliche Opfer, Migrant/innen sowie
Opfer von sexualisierter Gewalt durch Jugendliche müssen
zielgruppenspezifische Unterstützungsangebote vorfinden.
· Eine ebenfalls viel zu wenig berücksichtigte Gruppe von Betroffenen sind
Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen. Dabei zeigt z.B. eine
kürzlich veröffentlichte repräsentative Untersuchung des Bundesministeriums
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, dass Frauen mit Behinderung
zwei- bis dreimal so häufig von sexuellem Missbrauch in ihrer Kindheit
betroffen sind, wie der weibliche Bevölkerungsdurchschnitt.
· Neben ausreichenden Kapazitäten für Beratung, Begleitung, Unterstützung
von Selbsthilfegruppen, müssen auch Ressourcen für Kriseninterventionen,
Vernetzung, Prävention, Fortbildung und Öffentlichkeitsarbeit gesichert
werden, damit sexualisierte Gewalt nachhaltig und wirksam bekämpft und
sekundärer Viktimisierung und Traumatisierung vorgebeugt werden kann.
· Alle rechtlichen Regelungen zu gesicherter Unterstützung, Beratung und
Heilung müssen berücksichtigen, dass ein niedrigschwelliger und bei Bedarf
anonymer Zugang zu den Angeboten erhalten bleiben muss.
Wir sprechen uns daher dafür aus, dass die Bundesregierung sowie die
Landesregierungen zeitnah strukturelle und gesicherte Konzepte umsetzen, die
deutlich über Projekte, Kampagnen und Einzelmaßnahmen hinausgehen. Wir
stehen der Verwaltung und der Politik in diesem Zusammenhang für eine
konstruktive Zusammenarbeit zur Verfügung.
2. Die im Abschlussbericht verabschiedeten „Leitlinien zur Einschaltung der
Strafverfolgungsbehörden“ des Bundesministeriums für Justiz stellen ein
bedenkliches Interventionsinstrumentarium dar. Die Leitlinien sind kein fachlich
angemessener Umgang mit unterschiedlichen Konstellationen sexualisierter
Gewalt. Sie erzeugen einen gefährlichen Handlungsdruck auf (möglicherweise)
betroffene Kinder und Institutionen. Die spezifischen Probleme von
Aufdeckungsprozessen bleiben unberücksichtigt. Das Kindeswohl muss auch hier
an erster Stelle stehen und darf nicht hinter dem Strafverfolgungsinteresse
zweitrangig werden.
3. Die Ernennung eines Mitarbeiters aus dem BMFSFJ zum „unabhängigen“
Beauftragten zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs widerspricht dem
Gebot der dringend erforderlichen Unabhängigkeit. Zudem wird durch diese
Berufung der Stellenwert des Themas sexualisierte Gewalt deutlich herabgestuft.
4. Das aktuelle Scheitern des ohnehin verwässerten Entwurfes für ein neues
Kinderschutzgesetz im Bundesrat lässt uns befürchten, dass die politische Mehrheit
nicht bereit ist, für die notwendigen Neuerungen zum Schutz vor sexualisierter
Gewalt Geld bereit zu stellen.
29. November 2011
