01.01.2020

Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) Hamburg veranstaltete am 7.11.2019 in der Vertretung der Freien und Hansestadt Hamburg beim Bund in Berlin den Fachtag „Sexarbeit und Menschenhandel im Spannungsverhältnis zwischen Regulation und Abolitionismus –im Spiegel des ProstSchG und Nordischem Modell“.


Rund 80 Vertreterinnen und Vertreter aus Politik und Verwaltung, Fachkräfte, Sexarbeiter*innen, Polizei sowie Vertreterinnen und Vertreter der Hamburgischen Verwaltung und Politik kamen in Berlin zusammen, um sich zu informieren und gemeinsam über Sexarbeit und Menschenhandel im Spiegel des ProstituiertenschutzGesetzes und dem sog. Nordischem Modell (Sexkaufverbot; auch "Schwedisches Modell") zu diskutieren.

Sandra Kamitz von SeLA (Frauen helfen Frauen e.V.) stellte auf dem Fachtag die Ergebnisse der Bufas e.V.-Umfrage zu den Folgen des ProstSchG und dem diskutierten Sexkaufverbot vor. Seit 2015 ist SeLA Mitglied im bundesweiten Bündnis der Fachberatungsstellen für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter. Die Netzwerkarbeit mit anderen Beratungsstellen bundesweit ist wichtiges Arbeitsmittel um immer wieder flexibel den Bedarfen der Unterstützungsuchenden gerecht zu werden. Daz gehört auch die Öffentlichkeitsarbeit des Bündnisses um die Interessen und Bedarfe sichtbar zu machen.

Zusammenfassung und Ergebnisse des Bufas -Vortrages am 7.11.2019

Das Bündnis der Fachberatungsstellen (bufas e.V.) hat eine Verbandsinterne Umfrage durchgeführt. 25 von 30 akzeptierend und parteilich ausgerichtete Beratungsstellen für Sexarbeiter*innen aus insgesamt 13 Bundesländern haben daran teilgenommen.

1. Auswirkungen ProstSchG

In Frageblöcken zu den Arbeitsbedingungen (Arbeitsumfeld, Vorsorge/Gesundheit, rechtliche Situation, Behördliche Maßnahmen) und Lebensbedingungen (Anforderungen, Psychosoziale Faktoren, Lebensraum) der unterstützungssuchenden Klient*innen zeigte sich bei allen Frageblöcken der Trend von gleich bis schlechter. Das Beratungsangebot hat sich minimal verbessert durch die gesetzlichen Pflichtberatungen, die jedoch keine weiterführende Begleitung beinhalten. Es gibt in einigen Bundesländern keine bis nicht netzabdeckende unabhängigen Beratungs- und Begleitungsangebote für Sexar-beiter*innen (Bsp. M-V, Thüringen, Sachsen, Niedersachsen u.a.). Klient*innengruppen wie Drittstaatler*innen, Beschaffungsprostituierte, Gelegenheitsprostituierte, Mann-männliche Sexarbeiter u.a. melden sich aus unterschiedlichen Gründen (Arbeitserlaubnis, Stigma, Unwissenheit etc.) nicht an und sind dadurch möglicherweise von Kriminalisierung und Gewalt betroffen.

2. Sexkaufverbot

Die meisten Klient*innen haben keine Arbeitserfahrungen in europäischen Ländern mit Sexkaufverbot. Ihnen sind die gesetzlichen Regelungen betreffender Länder wenig bis gar nicht bekannt. Auch die aktuell geführte Debatte kommt bei über der Hälfte gar nicht an. Prognose Beratungsstellen zur Einführung eines Sexkaufverbotes in der BRD Die Arbeitssituation von Sexarbeiter*innen verschlechtert sich und es wird keine erhoffte Reduzierung von Sexarbeit und Menschenhandel geben. Das Sexkaufverbot führt nicht zu Entstigmatisierung und Entkriminalisierung in der Sexarbeit. Die Situation der (Sex)Arbeits-migrant*innen, die den Großteil unserer Klientel ausmachen, wird sich nicht verbessern.

-> Eine Verbesserung der Situation der Sexarbeiter*innen kann nur durch die Stärkung ihrer Rechte gelingen!

Sandra Kamitz i.A. bufaS e.V/SeLA (Frauen helfen Frauen e.V.)

Dokumentation des Fachtages

Stark Machen e.V. verwendet nur technisch notwendige Cookies.

mehr erfahren

Ich bin einverstanden.

Wenn Sie mehr über unseren Datenschutz erfahren möchten, besuchen Sie bitte diese Seite.