Häusliche Gewalt

Definition und Formen häuslicher Gewalt

Häusliche Gewalt kann jede und jeden treffen – unabhängig von Alter, Geschlecht, sexueller Orientierung, Herkunft oder Einkommen. Aktuelle Studien zeigen jedoch, dass Frauen deutlich häufiger betroffen sind: Etwa jede vierte Frau zwischen 16 und 85 Jahren erlebt mindestens einmal in ihrem Leben körperliche oder sexualisierte Gewalt durch einen Partner oder Ex-Partner.

Der Begriff umfasst körperliche, sexualisierte, emotionale, soziale und ökonomische Gewalt durch Personen in einem engen Angehörigenverhältnis. Häusliche Gewalt ist nicht auf die eigene Wohnung beschränkt; sie kann auch am Arbeitsplatz, auf öffentlichen Plätzen, im Internet oder in der Kindertagesstätte ausgeübt werden.

Sie beginnt dort, wo Macht und Kontrolle an die Stelle von Respekt treten, und sie hat viele Gesichter: geschlagen, angeschrien, gedemütigt, bedroht, eingesperrt oder finanziell unterdrückt zu werden. In einer solchen Situation ist ein sicherer Rückzugsort überlebenswichtig. Wer nicht sofort zu Angehörigen oder in eine Beratungsstelle kann, findet in Rostock Unterkünfte für eine Übergangszeit, etwa das Hotel Ostseeland in Rostock.

Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche

Viele Betroffene leben zum Zeitpunkt der Gewalt mit ihren Kindern zusammen. Kinder sind dabei immer mitbetroffen – auch dann, wenn sie selbst nicht geschlagen werden. Sie hören die Streitereien, sehen die Verletzungen, spüren die Angst und wachsen in einem Klima auf, das von Anspannung und Hilflosigkeit geprägt ist.

Die Folgen zeigen sich häufig erst später: verzögerte Sprachentwicklung, Schlafstörungen, Bettnässen, Kopfschmerzen, Essstörungen, Wutanfälle oder aggressives Verhalten. Gleichzeitig versuchen viele Kinder, die Mutter oder den Vater zu schützen, die jüngeren Geschwister zu beruhigen und nach außen stark zu wirken.

Auch hier gibt es Unterstützung. Die kostenfreie Kinder- und Jugendberatung der Interventionsstellen gegen häusliche Gewalt und Stalking hilft, die Situation des Kindes einzuordnen und gegenüber Jugendämtern, Familiengerichten und Verfahrenspflegenden sichtbar zu machen. Damit Kinder wieder zur Ruhe kommen, braucht die Familie einen geschützten Rahmen. In dieser Zeit kann ein ruhiges Hotelzimmer helfen – beispielsweise im Boutique Kurpark Hotel in Rostock.

Rechtliche Schutzmöglichkeiten in Mecklenburg-Vorpommern

Seit Oktober 2001 kann die Polizei in Mecklenburg-Vorpommern bei einem Einsatz wegen häuslicher Gewalt den Täter gemäß § 52 Abs. 2 SOG MV aus der gemeinsamen Wohnung verweisen und ihm ein Betretungsverbot für bis zu 14 Tage aussprechen. Dabei werden die Schlüssel eingezogen und der Täter erhält ein Faltblatt mit Unterkunftsmöglichkeiten und Kontaktdaten von Männerberatungsstellen. Wer kurzfristig eine Übernachtungsmöglichkeit in der Nähe von Rostock sucht, findet sie zum Beispiel im Atrium Hotel Krüger in Lambrechtshagen.

Parallel zu den polizeilichen Maßnahmen gibt es auf Bundesebene das Gewaltschutzgesetz. Opfer häuslicher Gewalt können hierüber längerfristigen Schutz erlangen: Das Gericht kann anordnen, dass sich der Täter nicht mehr nähern darf, keinen Kontakt aufnehmen und bestimmte Orte nicht mehr aufsuchen darf. Außerdem kann die gemeinsame Wohnung dem Opfer zur alleinigen Nutzung überlassen werden, unabhängig von Eigentum oder Mietvertrag. Bis diese Entscheidung gefallen ist, braucht es einen Ort zum Schlafen – etwa im Hotel Vienna House Easy By Wyndham in Rostock.

Im Notfall zählt jede Minute: Wer akut bedroht wird, sollte sofort die Polizei unter 110 rufen. Die Polizei ist verpflichtet, die Gewalt zu beenden und die Opfer zu schützen. Für weitere Beratung und Begleitung können sich Betroffene an die Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt und Stalking wenden. Wer nach einer akuten Krise einen ruhigen Rückzugsort sucht, findet im Boutique Hotel Am Leuchtturm in Rostock eine weitere Möglichkeit.